"FAQs ZUM THEMA CORONA."
Liebe Gäste,
im Hinblick auf die aktuellen Informationen zur Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 10.01.2021 möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Vorabinformation handelt. Eine konkrete Rechtsgrundlage zur eventuellen Stornierung von Buchungen über Weihnachten/Silvester ist wie immer erst dann gegeben, wenn diese Maßnahmen in der jeweiligen Landesverordnung auf www.schleswig-holstein.de veröffentlicht werden. Wir informieren Sie unaufgefordert, sobald es weitere Informationen gibt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Ihr Team von König Appartement Sylt